10a KLs 3/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-07-10, 10a KLs 3/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10a KLs 3/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-10
Aktenzeichen: 10a KLs 3/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0710.10A.KLS3.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10a. Große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten sind des Betruges schuldig.
Der Angeklagte U1 wird deshalb zu einer
Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten ,
der Angeklagte U2 zu einer
Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten
und der Angeklagte T1 zu einer
Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Es wird festgestellt, dass gegen den Angeklagten U1 wegen eines Geldbetrages in Höhe von 256.219,00 Euro lediglich deshalb nicht auf Verfall erkannt wird, da Ansprüche Verletzter entgegenstehen.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2, 25 Abs. 2 StGB.
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