10 O 81/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-07-22, 10 O 81/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10 O 81/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-22
Aktenzeichen: 10 O 81/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0722.10O81.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug-um-Zug gegen Abgabe eines Angebotes des Klägers gegenüber der Beklagten auf Übertragung der vom Kläger am 09.11.2005 / 10.11.2005 gezeichneten Beteiligung an der X im Nennwert von 25.000,00 € sowie Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung 6.876,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.03.2013 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der vom Kläger am 09.11.2005 / 10.11.2005 gezeichneten Beteiligung an der X im Nennwert von 25.000,00 € sowie der Annahme der Abtretung der Rechte aus dieser Beteiligung in Verzug befindet.
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Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber dem Kläger keine Ansprüche aus dem am 09.11.2005 / 10.11.2005 abgeschlossenen Darlehensvertrag in Höhe von 12.200,00 € zustehen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Widerklage wird abgewiesen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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