Landgericht Düsseldorf, 2014-07-22, 10 O 81/13

10 O 81/13Cantonal CourtJul 22, 2014

Full text

Landgericht Düsseldorf — 10 O 81/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-22

Aktenzeichen: 10 O 81/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0722.10O81.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug-um-Zug gegen Abgabe eines Angebotes des Klägers gegenüber der Beklagten auf Übertragung der vom Kläger am 09.11.2005 / 10.11.2005 gezeichneten Beteiligung an der X im Nennwert von 25.000,00 € sowie Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung 6.876,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.03.2013 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der vom Kläger am 09.11.2005 / 10.11.2005 gezeichneten Beteiligung an der X im Nennwert von 25.000,00 € sowie der Annahme der Abtretung der Rechte aus dieser Beteiligung in Verzug befindet.

  3. Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber dem Kläger keine Ansprüche aus dem am 09.11.2005 / 10.11.2005 abgeschlossenen Darlehensvertrag in Höhe von 12.200,00 € zustehen.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Widerklage wird abgewiesen.

  6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  7. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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