2a O 275/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-08-13, 2a O 275/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2a O 275/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-13
Aktenzeichen: 2a O 275/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0813.2A.O275.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
- I. Der Beklagte wird verurteilt, in die Löschung der für die Dienstleistungen „Geschäftsführung; Vermittlung, Abschluss und Abwicklung von Verträgen über den An- und Verkauf von Waren und/oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen“ eingetragenen deutschen Wortmarke „ASOS“ Nr. 302009062862 gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt einzuwilligen.
- II. Es wird festgestellt, dass der Verfall der in Ziffer I. bezeichneten Marke am 11.06.2007 eingetreten ist.
- III. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- IV. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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