22 S 31/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-08-22, 22 S 31/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 22 S 31/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-22
Aktenzeichen: 22 S 31/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0822.22S31.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 19.02.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Az.: 232 C 14479/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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