40 O 93/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-08-22, 40 O 93/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 40 O 93/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-22
Aktenzeichen: 40 O 93/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0822.40O93.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt,
acht Aktenordner, die mit den Nummern 2.3.1. Nr.5, 2.3.1. Nr.7, 2.3.1. Nr.8; 2.3.1. Nr.10; 2.3.1. Nr. 52; 2.3.1. Nr. 53; 2.1. Nr.76 und 2.1. Nr.77 beschriftet worden sind mitsamt den darin enthaltenen Statikunterlagen über den Umbau einer Veranstaltungshalle im Objekt A. / A. 2-4 in 40219/40221 Düsseldorf, der Architekten B., Am Pflanzkamp 1, 40229 Düsseldorf an die Beklagte herauszugeben;
an die Beklagte einen Betrag in Höhe von 65.306,98 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 22.737,23 € seit dem 6.05.2013, aus einem Betrag in Höhe von 24.395 € seit dem 05.06.2013, aus einem Betrag in Höhe von 4.806,96 seit dem 8.07.2013 sowie aus einem Betrag in Höhe von 13.367,79 € seit dem 17.08.2013 zu zahlen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
IV.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, hinsichtlich der Herausgabe gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3500 €.
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