6 O 13/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-09-16, 6 O 13/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 6 O 13/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-16
Aktenzeichen: 6 O 13/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0916.6O13.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
I.
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 6.260,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.740,26 EUR seit dem 03. August 2013 und aus 4.519,78 EUR seit dem 05. Dezember 2013 sowie weitere 192,90 EUR an vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosen zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise durchzusetzenden Betrages, welche auch durch die unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden darf.
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