Landgericht Düsseldorf, 2014-09-18, 4a O 24/14

4a O 24/14Cantonal CourtSep 18, 2014

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4a O 24/14 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-18

Aktenzeichen: 4a O 24/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0918.4A.O24.14.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 4 a. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, Rechnung über die seit dem 01.01.2009 begangenen Sortenschutzverletzungen an der Sommergerstensorte „Tocada“ zu legen und der Klägerin hinsichtlich des Erzeugens von Vermehrungsmaterial der Sommergerstensorte „Tocada“ die Menge des erzeugten und ausgelieferten Materials, die Namen und Anschriften der jeweiligen Erzeuger, Aufbereiter und gewerblichen Abnehmer sowie die Menge des hergestellten und ausgelieferten Materials, dessen Preise sowie die Preise der Aufbereitungen zu nennen.

  2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 612,80 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. seit dem 30.11.2013 zu zahlen.

  3. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Schadensersatz für alle weiteren Schäden zu leisten, die der A durch die in Ziffer 1. bezeichneten Handlungen entstanden sind und entstehen werden.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Kosten und des Zahlungsantrages (Ziff. 2 des Tenors) nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages; hinsichtlich des Auskunftsanspruchs (Ziff. 1 des Tenors) nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 1.500,00.

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