4b O 21/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-01-15, 4b O 21/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4b O 21/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-15
Aktenzeichen: 4b O 21/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0115.4B.O21.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
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I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.648,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 24 % und der Beklagte zu 76 %.
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III. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist das Urteil wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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