Landgericht Düsseldorf, 2015-01-28, 2a O 250/14

2a O 250/14Cantonal CourtJan 28, 2015

Full text

Landgericht Düsseldorf — 2a O 250/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-28

Aktenzeichen: 2a O 250/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0128.2A.O250.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

    1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 17.09.2014 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag als unzulässig zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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