2a O 250/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-01-28, 2a O 250/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2a O 250/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-28
Aktenzeichen: 2a O 250/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0128.2A.O250.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
-
- Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 17.09.2014 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag als unzulässig zurückgewiesen.
-
- Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
-
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.