Landgericht Düsseldorf, 2015-03-05, 4b O 139/14

4b O 139/14Cantonal CourtMar 5, 2015

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4b O 139/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-05

Aktenzeichen: 4b O 139/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0305.4B.O139.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

  • I. Der Antrag der Verfügungsklägerin vom 05.12.2014 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • IV. Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

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