10 O 153/13•Landgericht Düsseldorf, 2015-03-11, 10 O 153/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10 O 153/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-11
Aktenzeichen: 10 O 153/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0311.10O153.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger € 11.880,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Januar 2013 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Abtretung der Beteiligung des Klägers an der a mit der Beteiligungsnummer 5002 – 16897.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die b, zu der Schadensnummer S-12-02961344 auf das Konto-Nr. 52442977 bei der c (BLZ 37050198) € 1.414,91 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Juni 2013 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Abtretung der Beteiligung des Klägers an der a mit der Beteiligungsnummer 5002 – 16897.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Annahme der Beteiligung an der a mit der Beteiligungsnummer 5002 – 16897 seit dem 25. Januar 2013 in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten, den außergerichtlichen Kosten des Klägers und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen der Kläger 64 % und die Beklagte zu 1) 36 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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