3 O 290/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-05-28, 3 O 290/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 3 O 290/14 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-28
Aktenzeichen: 3 O 290/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0528.3O290.14.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, ob die Beklagte die von ihr ursprünglich gehaltenen Stücke der Anleihe, Gattung ISIN DE000A0KAHL9, über nominal € 10.229.000,00 (und gegebenenfalls wie viele) zwischenzeitlich verkauft hat.
Im Übrigen wird die Klage auf der Auskunftsstufe abgewiesen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.000,00 vorläufig vollstreckbar.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
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