22 S 27/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-07-10, 22 S 27/15
Full text
Landgericht Düsseldorf — 22 S 27/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-10
Aktenzeichen: 22 S 27/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0710.22S27.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.12.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 20 C 6820/14) abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.043,83 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.11.2014 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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