Landgericht Düsseldorf, 2015-07-23, 014 KLs-130 Js 70/09-1/14

014 KLs-130 Js 70/09-1/14Cantonal CourtJul 23, 2015

Full text

Landgericht Düsseldorf — 014 KLs-130 Js 70/09-1/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-23

Aktenzeichen: 014 KLs-130 Js 70/09-1/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0723.014KLS130JS70.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte L1 wird wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

5 Jahren und 9 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte Q1 wird wegen Betruges in 49 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

4 Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte S1 wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 6 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte H1 wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 3 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte U1 wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

Angeklagter L1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 Alt. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB

Angeklagter Q1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 Alt. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB

Angeklagter S1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 Alt. 1, 27, 49 Abs. 1 StGB

Angeklagter H1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 Alt. 1, 27, 49 Abs. 1 StGB

Angeklagter U1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1, 27, 49 Abs. 1 StGB

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