014 KLs-130 Js 70/09-1/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-07-23, 014 KLs-130 Js 70/09-1/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-07-23, 014 KLs-130 Js 70/09-1/14
014 KLs-130 Js 70/09-1/14Cantonal CourtJul 23, 2015
Full text
Landgericht Düsseldorf — 014 KLs-130 Js 70/09-1/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-23
Aktenzeichen: 014 KLs-130 Js 70/09-1/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0723.014KLS130JS70.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte L1 wird wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 Jahren und 9 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte Q1 wird wegen Betruges in 49 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
4 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte S1 wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 6 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte H1 wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 3 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte U1 wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften:
Angeklagter L1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 Alt. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB
Angeklagter Q1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 Alt. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB
Angeklagter S1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 Alt. 1, 27, 49 Abs. 1 StGB
Angeklagter H1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 Alt. 1, 27, 49 Abs. 1 StGB
Angeklagter U1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1, 27, 49 Abs. 1 StGB
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