6 O 460/14•Landgericht Düsseldorf, 2016-01-12, 6 O 460/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 6 O 460/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-12
Aktenzeichen: 6 O 460/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0112.6O460.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
I.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.125,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2014 zu zahlen.
II.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte dazu verpflichtet ist, den Drittwiderbeklagten von sämtlichen weiteren Kosten freizustellen, die im Zusammenhang mit der Rechtsberatung des Beklagten und dem vor dem Landgericht Düsseldorf geführten S H gegen S B3, Gebietsfiliale B u.a., Aktenzeichen 16 O 372/12, bereits angefallen sind oder noch anfallen werden.
III.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.
Die Widerklage wird abgewiesen.
V.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
VI.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise durchzusetzenden Betrages, wobei die Sicherheit auch durch die unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden darf.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.