1 O 142/13•Landgericht Düsseldorf, 2016-02-16, 1 O 142/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 O 142/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-16
Aktenzeichen: 1 O 142/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0216.1O142.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1 zu 97% und die Klägerin zu 2 zu 3%. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerinnen jeweils selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 tragen die Klägerin zu 1 zu 89 % und die Klägerin zu 2 zu 11 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2, 3 und 4 trägt die Klägerin zu 1.
Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 2 darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 1 durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1 vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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