39 O 20/14•Landgericht Düsseldorf, 2016-04-01, 39 O 20/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 39 O 20/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-01
Aktenzeichen: 39 O 20/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0401.39O20.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39. Kammer f. Handelssachen
Tenor
Antrag 3) ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die daraus oder im Zusammenhang damit entstehen, dass der Beklagte als Vorstand der Klägerin für diese mit der Aaaaa den Erbbaurechtsvertrag vom 23. Juli 2009 betreffend das Schlossensemble Bbbbb und die Sanierung des Schlossensembles gegenständlich im Wesentlichen auf das Hauptgebäude beschränkte.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
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