22 S 311/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-04-08, 22 S 311/15
Full text
Landgericht Düsseldorf — 22 S 311/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-08
Aktenzeichen: 22 S 311/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0408.22S311.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Berufungskammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.06.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 291 c C 1/15 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 683,69 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.09.2014 und nebst 112,75 € (vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten) zu zahlen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 37 % und die Beklagte 63 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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