36 O 38/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-04-29, 36 O 38/15
Full text
Landgericht Düsseldorf — 36 O 38/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-29
Aktenzeichen: 36 O 38/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0429.36O38.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin weitere 13.092,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2014 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, ihre über die Regelhaftung des § 431 Abs. 1 HGB hinausgehenden Ansprüche gegenüber der Beklagten zu 2) an die Klägerin abzutreten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt diese 15%, die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner 70% und die Beklagte zu 2) weitere 15%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 30%. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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