12 O 384/14•Landgericht Düsseldorf, 2016-05-18, 12 O 384/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 384/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-18
Aktenzeichen: 12 O 384/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0518.12O384.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 15.07.2015 wird aufrechterhalten.
Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 EUR. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 15.07.2015 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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