38 O 15/16•Landgericht Düsseldorf, 2016-08-19, 38 O 15/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 38 O 15/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-19
Aktenzeichen: 38 O 15/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0819.38O15.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,
wie nachstehend wiedergegeben auf die Folgenkostenversicherung der N hinzuweisen
und
sich bei der Versicherung wie nachstehend wiedergegeben als Partnerarzt listen zu lassen:
II.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. März 2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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