Landgericht Düsseldorf, 2016-09-13, 7 O 302/15

7 O 302/15Cantonal CourtSep 13, 2016

Full text

Landgericht Düsseldorf — 7 O 302/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-13

Aktenzeichen: 7 O 302/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0913.7O302.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt,

a. dem Kläger jeweils 2 Schlüssel für die Haustüren des Gebäudes D-Allee in Düsseldorf (2 Türen zur T-T und 2 Türen zur Gartenseite) zu überlassen,

b. den Transponder der Eingangstüre zum Gebäude D-Allee in Düsseldorf wieder so zu gestalten, dass der Kläger die Türe mit seinem Elektrosender öffnen kann und diese Maßnahme aufrechtzuerhalten,

c. auf den Klingelschildern an beiden Türen den Namen „B“ wieder anzubringen und diese Maßnahme aufrechtzuerhalten,

d. die Klingelanlagen und die Gegensprechanlage zur Wohnung des Klägers wieder einzuschalten und diese Maßnahme aufrechtzuerhalten.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 EUR vorläufig vollstreckbar.

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