5 O 400/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-02-20, 5 O 400/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 5 O 400/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-20
Aktenzeichen: 5 O 400/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0220.5O400.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Dem Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt,
die nachfolgend wiedergegebenen Daten an Dritte weiterzugeben und/ oder Dritten gegenüber die Behauptung aufzustellen, die Verfügungsklägerin sei pleite, wie nachstehend wiedergegeben gegenüber Herrn T am 2. Juli 2016 geschehen:
Dem Verfügungsbeklagten wird im Fall der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft oder die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren, angedroht.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.
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