35 O 59/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-03-28, 35 O 59/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 35 O 59/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: 35 O 59/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0328.35O59.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 9.721,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 33 % und die Beklagte zu 67 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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