15 O 188/13•Landgericht Düsseldorf, 2017-04-04, 15 O 188/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 15 O 188/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-04
Aktenzeichen: 15 O 188/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0404.15O188.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger den durch den Verlust des B3 entstandenen Schaden, insbesondere Verdienstausfall, zu bezahlen, soweit er über den Tenor zu 2. hinausgeht.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger entgangenen Verdienst für den Zeitraum vom 01.09.2010 bis zum 30.04.2013 in Höhe von 46.640,32 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2013 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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