Landgericht Düsseldorf, 2017-04-07, 38 O 9/17

38 O 9/17Cantonal CourtApr 7, 2017

Full text

Landgericht Düsseldorf — 38 O 9/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-07

Aktenzeichen: 38 O 9/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0407.38O9.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Sicherheitsleistungen können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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