Landgericht Düsseldorf, 2017-05-03, 055 StVK. 1058/16

055 StVK. 1058/16Cantonal CourtMay 3, 2017

Full text

Landgericht Düsseldorf — 055 StVK. 1058/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-03

Aktenzeichen: 055 StVK. 1058/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0503.055STVK1058.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 055. kl. Strafvollstreckungskammer - Einzelrichterin -

Tenor

Die Vollstreckung des Strafrestes aus dem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 29.10.2015, AZ. 23 KLs-10 Js 2368/14-6/15 wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Verurteilte ist in dieser Sache nach Verbüßung von Zwei-Dritteln , jedoch nicht vor Rechtskraft des Beschlusses, aus der Strafhaft zu entlassen.

Die Bewährungszeit wird auf vier Jahre festgesetzt.

Dem Verurteilten werden die folgenden Weisungen erteilt:

a)

Er hat sich während der gesamten Bewährungszeit straffrei zu führen.

b)

Er hat unverzüglich nach der Entlassung festen Wohnsitz zu nehmen. Diesen Wohnsitz sowie jeden Wechsel des Wohnsitzes hat er bei der Kammer binnen eines Monats anzuzeigen und nachzuweisen.

c)

Weiterhin hat er gegenüber der Kammer unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach dessen Ausstellung, den Nachweis der Verlängerung seines Aufenthaltstitels in Spanien nachzuweisen.

Die Belehrung über die Aussetzung des Strafrestes wird der Vollzugsanstalt übertragen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.