36 O 101/15•Landgericht Düsseldorf, 2017-05-16, 36 O 101/15
Full text
Landgericht Düsseldorf — 36 O 101/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-16
Aktenzeichen: 36 O 101/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0516.36O101.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 9.438,68 € nebst 5 % Zinsen seit dem 10.09.2014 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 887,02 € nebst 5 % Zinsen seit dem 30.09.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten haben die Klägerin zu 5/6 und die Beklagte zu 2) zu 1/6 zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten hat die Klägerin die vollen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), 2/3 der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) sowie 5/6 ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten zu tragen. Die Beklagte zu 2) trägt 1/3 der eigenen außergerichtlichen Kosten und 1/6 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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