Landgericht Düsseldorf, 2017-05-16, 36 O 101/15

36 O 101/15Cantonal CourtMay 16, 2017

Full text

Landgericht Düsseldorf — 36 O 101/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-16

Aktenzeichen: 36 O 101/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0516.36O101.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 9.438,68 € nebst 5 % Zinsen seit dem 10.09.2014 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 887,02 € nebst 5 % Zinsen seit dem 30.09.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten haben die Klägerin zu 5/6 und die Beklagte zu 2) zu 1/6 zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten hat die Klägerin die vollen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), 2/3 der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) sowie 5/6 ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten zu tragen. Die Beklagte zu 2) trägt 1/3 der eigenen außergerichtlichen Kosten und 1/6 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.