9 O 404/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-08-31, 9 O 404/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 9 O 404/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-31
Aktenzeichen: 9 O 404/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0831.9O404.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die C, I-Straße, 80939 München, einen Betrag in Höhe von 60.371,74 € Zug um Zug gegen Übergabe des Wagen F, Fahrgestell Nummer WBS6C91070DV73399, zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die KClägerin 70.254,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per annum seit dem 19.03.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten einen Betrag in Höhe von 2.085,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30% und die Beklagte zu 70%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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