9 O 70/17•Landgericht Düsseldorf, 2017-10-06, 9 O 70/17
Full text
Landgericht Düsseldorf — 9 O 70/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-06
Aktenzeichen: 9 O 70/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1006.9O70.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem mit dem Kläger geschlossenen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer RS-V-11-011-1207-2677 verpflichtet ist, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf Neulieferung aufgrund eines Fahrzeugkaufes des Klägers vom 11.08.2010 mit der FIN WVWZZZ1KBW172986 gegenüber der X1 Deckungsschutz zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
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