9 O 79/17•Landgericht Düsseldorf, 2017-10-06, 9 O 79/17
Full text
Landgericht Düsseldorf — 9 O 79/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-06
Aktenzeichen: 9 O 79/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1006.9O79.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem mit dem Kläger geschlossenen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer B verpflichtet ist, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf Neulieferung aufgrund eines Fahrzeugkaufes des Klägers vom 16.10.2012 mit der FIN C gegenüber der W AG Deckungsschutz zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
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