7 O 76/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-10-17, 7 O 76/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 7 O 76/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-17
Aktenzeichen: 7 O 76/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1017.7O76.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 01.08.2016 wird teilweise aufrechterhalten, soweit der Beklagte hierdurch verurteilt wurde,
-
- an die Kläger als Gesamtgläubiger 12.581,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2015 zu zahlen;
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- an den Kläger zu 2.) 349,62 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
15.07.2015 zu zahlen;
-
- an die Klägerin zu 1.) ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen;
-
- an den Kläger zu 2.) ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen;
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil mitsamt der
Kostenentscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Die übrigen Kosten
des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 77 % und der Beklagte zu
23 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die
Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf – soweit sie über den
anerkannten Betrag von 9.578,92 € hinausgeht - nur gegen
Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden
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