Landgericht Düsseldorf, 2017-11-29, 2a O 203/16

2a O 203/16Cantonal CourtNov 29, 2017

Full text

Landgericht Düsseldorf — 2a O 203/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-29

Aktenzeichen: 2a O 203/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1129.2A.O203.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer

Tenor

  • I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.973,90 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.07.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  • II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 7 % und der Beklagte zu 93 % zu tragen.
  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.