2a O 203/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-11-29, 2a O 203/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2a O 203/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-29
Aktenzeichen: 2a O 203/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1129.2A.O203.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
- I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.973,90 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.07.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 7 % und der Beklagte zu 93 % zu tragen.
- III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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