20 S 76/17•Landgericht Düsseldorf, 2017-12-08, 20 S 76/17
Full text
Landgericht Düsseldorf — 20 S 76/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-08
Aktenzeichen: 20 S 76/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1208.20S76.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 08.05.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 54 C 32/17 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.863,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 1.524,87 EUR seit dem 26.11.2016 sowie aus weiteren 1.338,45 EUR seit dem 05.01.2016 zu zahlen.
Darüber hinaus wird die Beklagte verurteilt 255,85 EUR außergerichtliche Rechtsanwaltskosten an die Klägerin zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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