15 O 180/15•Landgericht Düsseldorf, 2018-04-06, 15 O 180/15
Full text
Landgericht Düsseldorf — 15 O 180/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-06
Aktenzeichen: 15 O 180/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0406.15O180.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
I. Der Beklagte wird auf die Klageanträge 1 und 3 verurteilt,
an die Klägerin 8.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.4.2015 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW Audi A 6 2,0 TDI, Fahrzeugidentitätsnummer WAUZZZ4F95N054274 zu zahlen sowie die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 808,13 € freizustellen.
II. Es wird auf den Klageantrag 4 festgestellt, dass sich der Beklagte seit dem 27.4.2015 in Annahmeverzug mit der Rücknahme des Fahrzeugs befindet.
III. Der Klageantrag 2 wird abgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 6 % die Klägerin und zu 94 % der Beklagte.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.
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