1 AR 14/18•Landgericht Düsseldorf, 2018-04-17, 1 AR 14/18
Landgericht Düsseldorf, 2018-04-17, 1 AR 14/18
1 AR 14/18Cantonal CourtApr 17, 2018
Regest
(nicht amtlich) 1. Wurde eine Leiche von einem rechtsmedizinischen Institut ohne Obduktionsauftrag verwahrt, liegt keine Heranziehung iSv § 1 JVEG vor und kommt für die Verwahrung nur ein materiell-rechtlicher Vergütungsanspruch nach den Vorschriften des BGB in Frage. 2. Der Vergütungsanspruch kann deshalb nicht im Verfahren nach § 4 JVEG verfolgt werden.
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 AR 14/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-17
Aktenzeichen: 1 AR 14/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0417.1AR14.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Große Strafkammer
Leitsätze
(nicht amtlich)
-
Wurde eine Leiche von einem rechtsmedizinischen Institut ohne Obduktionsauftrag verwahrt, liegt keine Heranziehung iSv § 1 JVEG vor und kommt für die Verwahrung nur ein materiell-rechtlicher Vergütungsanspruch nach den Vorschriften des BGB in Frage.
-
Der Vergütungsanspruch kann deshalb nicht im Verfahren nach § 4 JVEG verfolgt werden.
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Festsetzung gemäß § 4 Abs. 1 JVEG wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.