1 O 257/16•Landgericht Düsseldorf, 2018-05-15, 1 O 257/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 O 257/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-15
Aktenzeichen: 1 O 257/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0515.1O257.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 698,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2016 zu zahlen.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner die Klägerin von vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 124,00 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 13 %, die Klägerin zu 87 %. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Beweisaufnahme; diese werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung der Vollstreckungsgläubigerin abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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