Landgericht Düsseldorf, 2018-06-05, 1 O 165/16

1 O 165/16Cantonal CourtJun 5, 2018

Full text

Landgericht Düsseldorf — 1 O 165/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-05

Aktenzeichen: 1 O 165/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0605.1O165.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 677.326,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 429.976,00 € seit dem 17.06.2016 und aus EUR 677.326,00 seit dem 28.06.2017 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle Schäden zu ersetzen, die ihm daraus entstehen, dass ihn die Beklagte unzutreffend dahingehend beraten hat, dass für den Sonderausgabenabzug, den er im Zusammenhang mit der im Jahr 2014 erfolgten Übertragung seiner Geschäftsanteile an der U-GmbH mit den laufenden Nummern ### und ### auf die U2-Stiftung steuerlich geltend machen kann, der tatsächliche Wert dieser Geschäftsanteile im Zeitpunkt der Anteilsübertragung maßgeblich ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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