33 O 11/18•Landgericht Düsseldorf, 2018-08-03, 33 O 11/18
Full text
Landgericht Düsseldorf — 33 O 11/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-03
Aktenzeichen: 33 O 11/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0803.33O11.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte ist, verpflichtet ist der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus
und/oder im Zusammenhang mit der Fehlleitung und/oder dem Verlust der Sendung
der T , Lieferschein xxx vom 14. Februar 2017 sind, Gewicht 57 Kilo in der Zeit ab dem 16. Februar.2017 auf dem Gütertransport ab L nach Y, China, zum Transport zum Flughafen Düsseldorf
und oder im Zusammenhang mit der weiteren Sendung der T, Lieferschein Nummer SIPN xxx vom 16. Februar 2017 nach M Pakistan zum Transport zum Flughafen Frankfurt
entstanden ist und/oder entstehen wird.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist bezüglich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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