22 S 103/17•Landgericht Düsseldorf, 2018-08-06, 22 S 103/17
Full text
Landgericht Düsseldorf — 22 S 103/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-06
Aktenzeichen: 22 S 103/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0806.22S103.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.04.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 46 C 192/16 – teilweise abgeändert und – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.422,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.12.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 37 % und die Beklagte zu 63 % zu zahlen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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