Landgericht Düsseldorf, 2018-12-12, 34 O 44/18

34 O 44/18Cantonal CourtDec 12, 2018

Full text

Landgericht Düsseldorf — 34 O 44/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-12

Aktenzeichen: 34 O 44/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:1212.34O44.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Kammer f. Handelssachen

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben gegenüber Verbrauchern für eine Lippenvergrößerung zu werben:

II.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2018 zu zahlen.

III.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 21.000,-- €.

Streitwert: 21.000,-- (Klagantrag zu 1.: 6.000,-- €, Klagantrag zu 2.: 15.000,-- €)

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