34 O 44/18•Landgericht Düsseldorf, 2018-12-12, 34 O 44/18
Full text
Landgericht Düsseldorf — 34 O 44/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-12
Aktenzeichen: 34 O 44/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:1212.34O44.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Kammer f. Handelssachen
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,
wie nachstehend wiedergegeben gegenüber Verbrauchern für eine Lippenvergrößerung zu werben:
II.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2018 zu zahlen.
III.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 21.000,-- €.
Streitwert: 21.000,-- (Klagantrag zu 1.: 6.000,-- €, Klagantrag zu 2.: 15.000,-- €)
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