10 KLs 4/18•Landgericht Düsseldorf, 2019-02-08, 10 KLs 4/18
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10 KLs 4/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-08
Aktenzeichen: 10 KLs 4/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0208.10KLS4.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Vorteilsannahme in 529 tateinheitlichen Fällen und Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Es wird das Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung festgestellt. Von der gegen den Angeklagten verhängten Freiheitsstrafe gelten sechs Monate als vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.
Angewandte Vorschriften:§§ 263 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 4, 266 Abs. 1 und 2, 331 Abs. 1, 52, 53, 56, 73 Abs. 1, 73c StGB.
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