13 O 286/17•Landgericht Düsseldorf, 2019-03-20, 13 O 286/17
Full text
Landgericht Düsseldorf — 13 O 286/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-20
Aktenzeichen: 13 O 286/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0320.13O286.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 10.273,42 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 17.10.2017 Zug um Zug gegen Übertragung aller ihrer Rechte an der Hypothekenanleihe WKN WGFH05 im Nennwert von 11.943 EUR zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Übertragung der Rechte an den vorgenannten Anleihen im Verzug befinden.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin weitere 1.101,94 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 72% der Kosten des Rechtsstreits. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner zu 28% der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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