13 O 313/17•Landgericht Düsseldorf, 2019-03-20, 13 O 313/17
Full text
Landgericht Düsseldorf — 13 O 313/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-20
Aktenzeichen: 13 O 313/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0320.13O313.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 29.628,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.03.2017 Zug um Zug gegen Übertragung aller ihrer Rechte an 20 Stück der Hypothekenanleihen WKN WGFH04, an 20 Stück der Hypothekenanleihe WKN WGFH05 und an 40 Stück der Hypothekenanleihe WKN WGFH06 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Übertragung der Rechte an den vorgenannten Anleihen im Verzug befinden.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin weitere 1.698,13 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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