1 O 383/15•Landgericht Düsseldorf, 2019-04-11, 1 O 383/15
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 O 383/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-11
Aktenzeichen: 1 O 383/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0411.1O383.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 5.074,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2016 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 571,43 € zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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