36 O 21/18•Landgericht Düsseldorf, 2019-05-31, 36 O 21/18
Full text
Landgericht Düsseldorf — 36 O 21/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-31
Aktenzeichen: 36 O 21/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0531.36O21.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Klägerin für das Bauvorhaben C, D Allee 13-17 in E zu dem Generalunternehmervertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten vom 27.06.2014 Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 BGB (alte Fassung) in Höhe von 2.588.960,48 € zu leisten, wobei die Wahl des Sicherungsmittels gemäß § 648a Abs. 2 BGB (alte Fassung) i.V.m. § 232 BGB in das Ermessen der Beklagten gestellt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 7% und der Beklagten zu 93% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.