029 Ns 5/19•Landgericht Düsseldorf, 2019-08-30, 029 Ns 5/19
Full text
Landgericht Düsseldorf — 029 Ns 5/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-30
Aktenzeichen: 029 Ns 5/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0830.029NS5.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. kleine Strafkammer
Tenor
Auf die Berufung der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts A 1 – Schöffengericht – vom 20.02.2019, 2 Ls 65/18, aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Angeklagte wird wegen Untreue in 5 Fällen unter Freispruch im Übrigen und unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Amtsgerichts A 1 vom 13.03.2018, 7 Ds 9/17, i. V. m. dem Urteil des Landgerichts B 1 vom 25.09.2018, 032 Ns 41/18, unter gleichzeitiger Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe nunmehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr 8 Monaten
verurteilt.
Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von xxxxx Euro wird angeordnet.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen trägt die Angeklagte.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Angeklagte. Die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse zu ½; im Übrigen trägt sie die Angeklagte. Die Gebühr für das Berufungsverfahren wird auf ½ der vollen Gebühr ermäßigt.
Angewendete Vorschriften: §§ 266 Abs. 1, 53, 73, 73c StGB
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