11 Qs 20/19•Landgericht Düsseldorf, 2019-10-02, 11 Qs 20/19
Full text
Landgericht Düsseldorf — 11 Qs 20/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-02
Aktenzeichen: 11 Qs 20/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1002.11QS20.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 15.08.2019 aufgehoben.
Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Langenfeld vom 08.07.2019 gewährt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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