2a O 57/18•Landgericht Düsseldorf, 2019-10-30, 2a O 57/18
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2a O 57/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-30
Aktenzeichen: 2a O 57/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1030.2A.O57.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt,
1. an die Klägerin 7.300,21 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 Prozent für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis zum 03.01.2018 und ab dem 04.01.2018 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs Volkswagen Golf V Variant 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN): WVWZZZ1KZ9M255755;
2. an die Klägerin weitere 729,23 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2018 zu zahlen.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits sind von der Klägerin zu 10 % und von der Beklagten zu 90 % zu tragen.
IV. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.