1 Ks 15/19•Landgericht Düsseldorf, 2019-12-04, 1 Ks 15/19
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 Ks 15/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-04
Aktenzeichen: 1 Ks 15/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1204.1KS15.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. GR.e Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist des Mordes in Tateinheit mit einer Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes sowie der versuchten besonders schweren Vergewaltigung in Tat-einheit mit Körperverletzung schuldig.
Er wird zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe
verurteilt.
Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer.
Die sichergestellte Schusswaffe Smith & Wesson, 357 Magnum wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und hat den Nebenklägern deren notwendige Auslagen zu erstatten.
Angewendete Vorschrift: §§ 177, 211, 223, 22, 23, 52, 53, 57a, 57b StGB, § 4 GewSchG
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